Blog

Aktuell
Kategorien
Alle
Dienstleister
Gerätemiete
Heizkostenabrg.
Messdienstleister wechseln
Archiv: Monate
13.06.2020
Senkung der Mehrwertsteuer
Celsius senkt die Mehrwertsteuer auf 16% für die zweite Jahreshälfte 2020

Die Bundesregierung senkt die Mehrwertsteuer und Celsius gibt diese Senkung an seine Kunden selbstverständlich weiter!

Viele unserer Kundinnen und Kunden kämpfen mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Wir möchten Sie in dieser schwierigen Zeit unterstützen: Deshalb werden wir die zum 1. Juli von der Regierung beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 16% für Sie umzusetzen.

Die geplante Maßnahme der Mehrwertsteuer-Änderung wurde im Bundeskabinett am 12. Juni 2020 beschlossen und soll bis Ende Juni 2020 verabschiedet werden. Sofern dieses Vorhaben gesetzlich umgesetzt ist, werden wir entsprechend die verringerte Mehrwertsteuer an Sie weitergeben. Dieses bezieht sich auf Rechnungen für unsere Dienstleistungen, Vermietungen und Verkäufe ab der zweiten Jahreshälfte 2020.




06.12.2019
Wechseln des Anbieters für Messgeräte!
Lässt sich der Dienstleister wechseln auch wenn die Messgeräteverträge noch laufen?

Den Dienstleister für die Heizkostenabrechnung wechseln auch wenn die Messgeräteverträge noch laufen!


Wechseln – aber wie?

Die Eichfristen sind bei Wärmemengenzähler und Warmwasserzähler 5 Jahre sowie bei Kaltwasserzählern 6 Jahre lang. Heizkostenverteiler haben vielfach eine Laufzeit von 10 Jahren.


Hinweis:
Haken Sie kurzfristig immer wieder nach, bis Sie von Ihrem bisherigen Dienstleister auch die schriftliche Bestätigung inklusive des konkreten Vertragsendes bekommen haben. Leider werden solche Kündigungsschreiben vielfach von den Wettbewerbern einfach ignoriert.

Celsius ist in der Lage, nahezu alle vorhandenen Messgeräte Ihres bisherigen Dienstleisters bis zum Ende der Eichfrist fortzuführen, bevor wir dann auf Messgeräte unserer Hersteller umsteigen.

Bei Funk-Messgeräten kann es sein, dass Celsius diese auf herkömmliche Weise direkt ablesen muss, da nicht alle Wettbewerber Standard-Funk-Protokolle verwenden und diese dann nicht mehr ablesbar sind.

Bild-Quellen: © QUNDIS GmbH, Sonnentor 2, 99098 Erfurt


05.12.2019
Jetzt den Dienstleister für die Heizkostenabrechnung wechseln!
Abrechnungszeit ist Wechselzeit


Kennen Sie das?

• Schlechte Erreichbarkeit
• Keine Kommunikation
• Keine Information
• Unzuvssigkeit
• Intransparenz
• Verpasste Termine


Dann suchen Sie sich doch einen neuen Dienstleister!


Wechseln Sie zu Celsius und profitieren Sie von unserem guten Service wie schon so viele vor Ihnen!

Wechseln – aber wie?
Schauen Sie zuerst in Ihren Dienstleistungsvertrag Ihres bisherigen Messdienstleisters. Die Verträge sind in der Regel bis 3 Monate vor dem Ende des Abrechnungszeitraums kündbar.

Hinweis:
Haken Sie kurzfristig immer wieder nach, bis Sie von Ihrem bisherigen Dienstleister auch die schriftliche Bestätigung inklusive des konkreten Vertragsendes bekommen haben. Leider werden solche Kündigungsschreiben vielfach von den Wettbewerbern einfach ignoriert.

Sofern Sie die schriftliche Mitteilung Ihres bisherigen Dienstleisters mit der Kündigungsbestätigung erhalten haben, können Sie sicher sein, dass Sie in der darauffolgenden Abrechnungsperiode nicht mit zwei Dienstleistern geschäftlich verbunden sind.


Wenn Sie nicht schon vorher mit uns in Kontakt standen, freuen wir uns nun auf Ihren Anruf oder Ihre Anfrage via E-Mail.


Auf Wunsch können wir uns auch vor Ort die Gegebenheiten Ihrer Liegenschaft ansehen und mit Ihnen zusammen, die für Sie optimale Lösung finden. Selbstverständlich ist das ein kostenloser Service von Celsius und Sie sind zu nichts verpflichtet!


Bild-Quellen: © iStockphoto LP, Calgary, Alberta T2G 1M8, Canada, Autor: Goran Stefanovski, aufgenommen: 27.03.2017 22:54